Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung eines Unternehmens sollte nicht bloß reine Erfüllung des Gesetzes sein. Eine professionelle Buchhaltung bildet die Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse. Wir erledigen nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung, Sobik, Hatesaul & Rieckmann, Ihre Steuerberater in Lüneburg, unterstützen Sie mit ihrem Fachwissen bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge und deren Auswertungen und Entwicklungen.



Ihre Buchhaltung bei Sobik, Hatesaul & Rieckmann

Ertragslage im Blick

Haben Sie Ihre Ertragslage, Ihr Vermögen und Ihre Schulden im Griff? Wussten Sie schon, dass Kaufleute gemäß § 238 HGB und § 140 AO verpflichtet sind, Bücher zu führen? Nach § 141 AO unterliegen auch andere Unternehmen nach Überschreiten bestimmter Grenzen dieser Pflicht. Je nach erteiltem Auftragsumfang, helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Routine & Einzelfälle

Buchhaltung ist zu 80% Routine und erfordert nur zu 20% spezielle Beurteilungen. Eine Automatisierung ist damit auch bei tieferen Strukturierungen gut möglich und die Buchhaltung daher vergleichsweise kostengünstig erstellbar.

Auf dem neusten Stand

Durch unsere laufende Überwachung und vielfältigen Programme ist gewährleistet, dass wir über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens stets aktuell informiert sind, um jederzeit Beratungsbedarf erkennen zu können. Die gestaltende Steuerberatung, die Analyse der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens, der Handlungsbedarf bei den Banken, die Analyse Ihrer persönlichen Altersversorgung und des Vermögensaufbaus, um nur einige Beispiele zu nennen, werden von uns ständig verfolgt und zählen zu den primären Aufgaben.

Sauberer Jahresabschluss

Zum Ende eines Jahres hat ein Unternehmen einen Jahresabschluss, d.h. eine Gewinnermittlung als Einnahmen – Überschussrechnung oder als Bilanz zu erstellen. Jeder durch das Wirken des Unternehmens produzierte Beleg muss verarbeitet werden. In der Finanzbuchhaltung wird jeder betriebliche Beleg erfasst und in eine Struktur gebracht.

Finanzplanung

Mit einer guten Finanzbuchhaltung legen Sie den Grundstein für eine fundierte unternehmerische Steuer- und Finanzplanung.

Turnus

Die Buchhaltung kann monatlich, quartalsweise oder einmal jährlich erstellt werden. Dieser Turnus orientiert sich an den Abgabezeiträumen der Umsatzsteuer. Diese ist abhängig von der Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer und von der Unternehmensform. Existenzgründer sind beispielsweise verpflichtet, mindestens ein Jahr lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, während Banken, Finanzdienstleister oder Ärzte keine Umsatzsteuer abzuführen haben. Hier würde eine einmalige Buchhaltung pro Jahr genügen.



Aufgaben der Finanzbuchhaltung

Leistungen je nach Auftragsumfang:

  • Ordnen & Ablegen der Belege zu Ihren Geschäftsvorfällen
  • Verbuchung der Bankumsätze
  • Voranmeldeverfahren
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Summen- und Saldenlisten
  • Kostenstellenauswertungen
  • Kurz- und langfristige Finanzplanung


Verarbeitung Ihrer Daten und Inhouse- Buchführung

Sollten Sie Ihre Buchführung selbst im eigenen Hause erstellen, nehmen wir natürlich auf Wunsch auch Ihre Auswertungen als Grundlage zur weiteren Bearbeitung entgegen. Je nach der von Ihnen verwendeten Buchführungs-Software ist es möglich, die Zahlen direkt in das bei uns genutzte Buchhaltungsprogramm einzuspielen. Unsere Buchführung wird bereits abschlussreif erledigt, d.h. sie hat einen Bearbeitungsstand und inhaltliche Genauigkeit damit nicht erst mit Bilanzerstellung Klarheit über die Situation Ihrer Firma besteht. Gern verarbeiten wir auch von Ihnen vorbereitete elektronische Unterlagen, wie Excel-Dateien oder Fremdbuchhaltungsdaten, sofern diese kompatibel sind.

Notwendige Belege

  • Verkauf der eigenen Ware oder Leistung
  • Dienstleistungen und Wareneinkauf
  • Personalkosten
  • Raumkosten
  • Versicherung, Beiträge und sonstige Abgaben,
  • PKW-Kosten
  • Werbe-, Repräsentations- und Reisekosten,
  • Verkaufsprovisionen
  • Kosten der Instandhaltung sowie Werteverzehr (Abschreibungen) des Anlagevermögens
  • allgemeine Verwaltungskosten wie Porto, Telekommunikation, Bürobedarf, Fachliteratur, Fortbildung, Rechtsberatung, Geldverkehr und sonstiger Betriebsbedarf, neutrale Ausgaben wie Zinsen und Steuern.