Per Gesetz ist die Erstellung von Jahresabschlüssen im Wesentlichen drei Berufsgruppen vorbehalten:
• Steuerberatern
• Wirtschaftsprüfern
• Rechtsanwälten
Wir, als Ihre Steuerberater in Lüneburg, entwickeln zum Ende eines Wirtschaftsjahres die Bilanz bzw. die Einnahmeüberschussrechnung aus der Finanzbuchhaltung. Die Besprechung dieser Bilanz mit Ihnen, sowie die Beratung zu steuerlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten zählen zu unseren wichtigsten Aufgaben.
Dabei gehen wir mit Ihnen das gesamte Zahlenwerk durch, machen Sie auf Handlungsbedarf aufmerksam und sprechen über tatsächliche oder wünschenswerte Änderungen.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für alle Unternehmensformen und für Vereine nach aktuellem Handels- und Steuerrecht.
Für eine Bilanzierung ist viel Fingerspitzengefühl notwendig: Optimaler Weise zeigt sie einerseits, dass das letzte Jahr gut gewirtschaftet wurde, andererseits hält ein möglichst geringer Gewinn die Steuerbelastung niedrig.
Unsere Bilanzbesprechungen finden immer mit einer leicht verständlichen Vorstellung über den Beamer statt, sodass alle Zahlen hinterfragt und erläutert werden können. Natürlich tragen wir die Präsentation wenn nötig auch auf Ihrer Gesellschaftsversammlung oder Ihrem Bankberater vor. Zur Betreuung nehmen wir uns Zeit für Sie und bemühen uns Ihre offenen Fragen zu klären und Ihren Terminvorstellungen gerecht zu werden.
Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens ist der Jahresabschluss oder die Bilanz beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Fragen Sie hier gerne nach, ob dies für Ihr Unternehmen notwendig ist.
Der Jahresabschluss dient u.a. der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage.
Ein rechtzeitig und korrekt erstellter Jahresabschluss wirkt positiv bei Ihrem Darlehensgeber.
Der Jahresabschluss spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg des vergangenen Jahres wider und bildet die Grundlage unternehmerischer Entscheidungen für das kommende Jahr.