Jahresabschluss & Bilanzanalyse

Per Gesetz ist die Erstellung von Jahresabschlüssen im Wesentlichen drei Berufsgruppen vorbehalten:

• Steuerberatern

• Wirtschaftsprüfern

• Rechtsanwälten

 

Wir, als Ihre Steuerberater in Lüneburg, entwickeln zum Ende eines Wirtschaftsjahres die Bilanz bzw. die Einnahmeüberschussrechnung aus der Finanzbuchhaltung. Die Besprechung dieser Bilanz mit Ihnen, sowie die Beratung zu steuerlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten zählen zu unseren wichtigsten Aufgaben. 

 



Wir besprechen mit Ihnen:

Bilanzanalyse

Liquiditätslage

Steuergestaltungen

Finanzanalyse der Bank

Ertragslage


Dabei gehen wir mit Ihnen das gesamte Zahlenwerk durch, machen Sie auf Handlungsbedarf aufmerksam und sprechen über tatsächliche oder wünschenswerte Änderungen.


Wir erstellen und erläutern jede Form von Abschluss:

  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Eröffnungsbilanz
  • Jahresabschluss
  • Zwischenabschluss
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Liquidationsbilanz
  • Plausibilitätsbeurteilungen
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Sonderbilanzen


Unsere Ansprüche für einen guten Abschluss

Wir erstellen Jahresabschlüsse für alle Unternehmensformen und für Vereine nach aktuellem Handels- und Steuerrecht.

Für eine Bilanzierung ist viel Fingerspitzengefühl notwendig: Optimaler Weise zeigt sie einerseits, dass das letzte Jahr gut gewirtschaftet wurde, andererseits hält ein möglichst geringer Gewinn die Steuerbelastung niedrig.

Unsere Bilanzbesprechungen finden immer mit einer leicht verständlichen Vorstellung über den Beamer statt, sodass alle Zahlen hinterfragt und erläutert werden können. Natürlich tragen wir die Präsentation wenn nötig auch auf Ihrer Gesellschaftsversammlung oder Ihrem Bankberater vor. Zur Betreuung nehmen wir uns Zeit für Sie und bemühen uns Ihre offenen Fragen zu klären und Ihren Terminvorstellungen gerecht zu werden.

Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens ist der Jahresabschluss oder die Bilanz beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Fragen Sie hier gerne nach, ob dies für Ihr Unternehmen notwendig ist.


Für das Finanzamt

Der Jahresabschluss dient u.a. der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage.

Für die Banken

Ein rechtzeitig und korrekt erstellter Jahresabschluss wirkt positiv bei Ihrem Darlehensgeber.

Für Sie

Der Jahresabschluss spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg des vergangenen Jahres wider und bildet die Grundlage unternehmerischer Entscheidungen für das kommende Jahr.