Gehälter sind oft große Kostenfaktoren, es sind aber auch Einsparungen möglich! Neben der Führung von Lohnkonten, zu der Arbeitgeber gemäß § 4 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung verpflichtet ist, erstellen wir für Sie, bei entsprechender Auftragserteilung, Auswertungen bzw. erledigen Tätigkeiten, die Ihnen den Arbeitsalltag stark entlasten und Ihnen Zeit für operative Aufgaben Ihres Unternehmens lassen. Legen Sie Ihre Lohnbuchhaltung beruhigt in die professionellen Hände Ihres Steuerberaters in Lüneburg.
Sollte die Lohnbuchführung bis dato in Ihrer Hand gelegen haben, passen wir die bisherige Buchführung an unser System an.
Lohnkonten sind Pflicht und erleichtern die Nachprüfung des Lohnsteuerabzuges.
Je nach Bedarf erstellen wir Ausfertigungen für die Arbeitnehmer, sowie Duplikate für Ihre Unterlagen.
An- und Abmeldungen bei Ein- bzw. Austritt, Meldungen bei Krankenkassenwechsel, Wechsel der Tätigkeit etc., Jahresentgeltmeldungen usw.
Wir führen für Sie Arbeits- und Urlaubskonten über Ihre Mitarbeiter.
Die Krankenkassen Ihrer Angestellten verlangen monatlich einen Beitragsnachweis, den wir fristgemäß einreichen.
Damit Sie die Gehälter unkompliziert überweisen können, erstellen wir Ihnen gerne Überweisungsvordrucke (Einzel- oder Sammelüberweisungen).
Wir melden Ihre Lohnsteuer, die Summe der abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge fristgerecht dem Finanzamt.
Wir erstellen für Sie diverse Anträge (z.B. Antrag auf Erstattung der Aufwendungen zur Lohnfortzahlung, Anträge der Arbeitnehmer für Arbeitsämter).
Wir erledigen Einzugsermächtigungen für Sie, zum Beispiel für Krankenkassen und das Finanzamt.
Wir beraten Sie hinsichtlich Extras für Mitarbeiter z.B. Benzingutscheine oder Essensmarken.
Wir betreuen und beraten Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Ist ein Nachweis für die Berufsgenossenschaft notwendig, stellen wir diesen gerne aus.
Sollte bei einem Arbeitnehmer eine Lohnpfändung nötig sein, berechnen wir den pfändbaren Teil nach Gesetzeslage.