Lohnbuchhaltung

Gehälter sind oft große Kostenfaktoren, es sind aber auch Einsparungen möglich! Neben der Führung von Lohnkonten, zu der Arbeitgeber gemäß § 4 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung verpflichtet ist, erstellen wir für Sie, bei entsprechender Auftragserteilung, Auswertungen bzw. erledigen Tätigkeiten, die Ihnen den Arbeitsalltag stark entlasten und Ihnen Zeit für operative Aufgaben Ihres Unternehmens lassen. Legen Sie Ihre Lohnbuchhaltung beruhigt in die professionellen Hände Ihres Steuerberaters in Lüneburg.



Unsere Leistungen bei der Lohnbuchhaltung

Einrichtung der Lohnbuchführung

Sollte die Lohnbuchführung bis dato in Ihrer Hand gelegen haben, passen wir die bisherige Buchführung an unser System an.

Führung von Lohnkonten

Lohnkonten sind Pflicht und erleichtern die Nachprüfung des Lohnsteuerabzuges. 

Lohnabrechnungen

Je nach Bedarf erstellen wir Ausfertigungen für die Arbeitnehmer, sowie Duplikate für Ihre Unterlagen.

Meldungen zur Sozialversicherung

An- und Abmeldungen bei Ein- bzw. Austritt, Meldungen bei Krankenkassenwechsel, Wechsel der Tätigkeit etc., Jahresentgeltmeldungen usw.

Arbeits- & Urlaubskonten

Wir führen für Sie Arbeits- und Urlaubskonten über Ihre Mitarbeiter.

Beitragsnachweise für die Krankenkassen

Die Krankenkassen Ihrer Angestellten verlangen monatlich einen Beitragsnachweis, den wir fristgemäß einreichen.

Überweisungsvordrucke

Damit Sie die Gehälter unkompliziert überweisen können, erstellen wir Ihnen gerne Überweisungsvordrucke (Einzel- oder Sammelüberweisungen). 

Lohnsteueranmeldungen

Wir melden Ihre Lohnsteuer, die Summe der abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge fristgerecht dem Finanzamt.

Antragsstellungen

Wir erstellen für Sie diverse Anträge (z.B. Antrag auf Erstattung der Aufwendungen zur Lohnfortzahlung, Anträge der Arbeitnehmer für Arbeitsämter).

Einzugsermächtigungen

Wir erledigen Einzugsermächtigungen für Sie, zum Beispiel für Krankenkassen und das Finanzamt.

Mitarbeiter Extras

Wir beraten Sie hinsichtlich Extras für Mitarbeiter z.B. Benzingutscheine oder Essensmarken.

Betreuung bei Prüfungen

Wir betreuen und beraten Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Nachweise für die Berufsgenossenschaft

Ist ein Nachweis für die Berufsgenossenschaft notwendig, stellen wir diesen gerne aus.

Bearbeitung von Lohnpfändungen

Sollte bei einem Arbeitnehmer eine Lohnpfändung nötig sein, berechnen wir den pfändbaren Teil nach Gesetzeslage.